Mutter: „Das vorliegende Urteil wird damit zum Präzedenzfall für die Interpretation der Gesetzeslage und erlangt eine weit über die Landesgrenzen hinausreichende Bedeutung.“ In einem etwaigen Berufungsverfahren werde es von zentraler Bedeutung sein, welche Folgenutzung BASF als Eigentümerin des 32 Hektar großen Gesamtareals mit seinem Entwicklungspotenzial langfristig in Planung habe. „Denn die gesetzlich festgelegten Kriterien zur Wahl der Sanierungsvariante wie Verhältnismäßigkeit, Zielführung und Nachhaltigkeit erhalten unter diesem Aspekt eine unterschiedliche Gewichtung – sowohl für den Sanierungspflichtigen als auch für die richterliche Beurteilung“, heißt es in der Stellungnahme weiter.
Daher werde das „Zukunftsforum“ das Berufungsverfahren unterstützen, welches die Gemeinde beantragen will, hält Mutter fest.