Grenzach-Wyhlen "Urteil wird Präzedenzfall schaffen"

Die Oberbadische
Der BASF-Teil der Kesslergrube ist unter anderem mit einer Kläranlage der Gemeinde Grenzach (A) sowie der BASF (B) überbaut. Foto: zVg/BASF

Grenzach-Wyhlen. Das „Zukunftsforum“ hegt allerhöchste Bedenken gegen das dieser Tage erfolgte Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg, wonach die Firma BASF ihren Teil der Keßlergrube wie geplant einkapseln und die Altlast somit dauerhaft belassen darf (wir berichteten).

Man fürchte die Schaffung eines Präzedenzfalls mit allen Folgen, wie „Zukunftsforum“-Sprecher Manfred Mutter in einer Stellungnahme mitteilt.

„Zukunftsforum“ war als Kläger nicht zugelassen

Die als Verein eingetragene und aus einer Bürgerinitiative hervorgegangene Gruppierung war aus formal-juristischen Gründen nicht als Klägerin zugelassen worden. Dadurch hätten „zentrale Argumente für den gutachterlich empfohlenen Totalaushub keine Berücksichtigung gefunden“, schreibt Mutter und ergänzt: „Das Gericht erlaubt anstelle der geforderten endgültigen Entfernung der Altlasten – die auf der Zeitschiene bereits nach drei Generationen nach allen Kriterien nachhaltigere Variante – eine Sicherungsmethode, über deren Zuverlässigkeit unter vergleichbaren lokalen Gegebenheiten keine belastbaren Erfahrungswerte vorliegen.“

Die nach Mutters Informationen „erstmalige juristische Gleichsetzung von Totalaushub und Sicherungsmaßnahme in einem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Hotspot“ habe zur Folge, dass ein zukünftiger Sanierungspflichtiger nur bei langfristiger Folgenutzung des Geländes die kosten- und zeitaufwendigere Entfernung der Altlasten wählen werde, befürchtet das „Zukunftsforum“ nach dem Votum der Freiburger Richter zugunsten von BASF.

Mutter: „Das vorliegende Urteil wird damit zum Präzedenzfall für die Interpretation der Gesetzeslage und erlangt eine weit über die Landesgrenzen hinausreichende Bedeutung.“ In einem etwaigen Berufungsverfahren werde es von zentraler Bedeutung sein, welche Folgenutzung BASF als Eigentümerin des 32 Hektar großen Gesamtareals mit seinem Entwicklungspotenzial langfristig in Planung habe. „Denn die gesetzlich festgelegten Kriterien zur Wahl der Sanierungsvariante wie Verhältnismäßigkeit, Zielführung und Nachhaltigkeit erhalten unter diesem Aspekt eine unterschiedliche Gewichtung – sowohl für den Sanierungspflichtigen als auch für die richterliche Beurteilung“, heißt es in der Stellungnahme weiter.

Daher werde das „Zukunftsforum“ das Berufungsverfahren unterstützen, welches die Gemeinde beantragen will, hält Mutter fest.

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