Kandern/Freiburg Maßregelvollzug – Brandstifter aus Kandern bleibt in Psychiatrie

Markus Adler
Nicht viel übrig blieb von den 2021 angezündeten Hütten im Kanderner Stadtwald. Foto:  

Der 43-jährige Mann wird gerichtlich wegen einer Persönlichkeitsstörung in einer Klinik untergebracht.

Ein 43-jähriger Mann aus Kandern muss wegen der Brandstiftung aufgrund einer Persönlichkeitsstörung in den Maßregelvollzug. Er habe die Tat an der Luisenhütte im August 2023 im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen, erläuterte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung. Sollte die geplante Therapie erfolgreich sein, müsse dies nicht der Dauerzustand sein, erkannte das Gericht die Kooperationsbereitschaft des Beschuldigten an.

Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer eine Unterbringung des Beschuldigten, weil bei ihm aufgrund der Persönlichkeitsstörung nach dem Gutachter die Steuerungsfähigkeit komplett aufgehoben gewesen sei. Bei der Gefährlichkeitsprognose seien der entstandene wirtschaftliche Schaden, die Vorstrafe und weitere zu erwartende Brandstiftungen zu berücksichtigen, sagte sie.

Eine Unterbringung sei auch deshalb vorzuschlagen, da sich der Beschuldigte im Zentrum für Psychiatrie gut aufgehoben fühle, die Medikamente abgesetzt habe und auch keine stabilisierende Sozialprognose durch Familie oder Freunde gegeben sei. Eine Bewährung sei aktuell nicht möglich, aber diejetzige Unterbringung biete auch eine „Chance für den Beschuldigten“, sagte die Staatsanwältin.

Beurteilung für Zukunft

Der Verteidiger verzichtete auf einen eigenen Antrag, gab aber bei der Beurteilung der Gefährlichkeit des Beschuldigten zu bedenken, dass die Brandstiftungen nicht darauf gezielt hätten, Menschen zu gefährden. Es sei zudem keine geplante Tat gewesen, außerdem habe der Beschuldigte seinen inneren Zustand sehr anschaulich geschildert.

Der Verteidiger stellte die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Unterbringung in Bezug auf die durch den Beschuldigten ausgehende Gefährdung. Der Sachverständige habe erkennen lasen, dass es ein stabiles Setting für den Beschuldigten brauche in einem betreuten Wohnen und mit einer verlässlicher Medikamentengabe durch eine Depotwirkung. Er erhoffe sich eine Verbesserung der Lage des Beschuldigten durch eine Betreuung und die offene Art des Mannes, über seinen inneren Zustand Auskunft zu erteilen – eine Einsicht in seine Diagnose sei aus seiner Sicht gegeben, befand der Verteidiger.

Chance auf Freiheit bleibt

„Es ist in diesem Verfahren vor allem um die Schuldfähigkeit des Beschuldigten gegangen“, sagte der Vorsitzende Richter in der Begründung. „Dies macht inzwischen fast ein Viertel der Verfahren unserer Strafkammer aus“, erläuterte der Vorsitzende und sprach von einer bemerkenswerten Offenheit, mit der der Beschuldigte Einblick in sein Seelenleben gegeben habe. Das sei ein wichtiger Fortschritt im Vergleich zum Verfahren vor dem Amtsgericht Lörrach im Februar 2022, als der Beschuldigte noch zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden war. „Wir haben vom Gutachter eine fundierte Diagnose bekommen, die für Sie auch eine Chance beinhalten kann, eines Tages in Freiheit zu leben“, sagte der Vorsitzende Richter an den Angeklagten gewandt,

Aus der Bahn geworfen

Der Beschuldigte habe insgesamt rund 15 Jahre eine regelmäßige berufliche Tätigkeit ausgeübt, ehe er 2016 aus der Bahn geworfen worden sei. Der Gutachter habe bei ihm drei Erkrankungen festgestellt, die von einem Asperger-Syndrom, einer depressiven Störung bis zu einer paranoiden Schizophrenie mit akustischen Halluzinationen reichten.

„Der Versuch, die Medikamente abzusetzen, ging leider schief, obwohl sie vorher auf einem guten Weg waren“, erläuterte der Vorsitzende Richter. Die Tat der Brandstiftung an der Luisenhütte sei ein Ausdruck der geschilderten Erkrankung, die im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen worden sei. Auch die Vortaten in Kandern sehe das Gericht im Licht der heutigen Erkenntnis im Zusammenhang mit der Persönlichkeitsstörung, so das Gericht.

Für Allgemeinheit gefährlich

Die Gefahrenprognose müsse aber vom unbehandelten Zustand des Beschuldigten ausgehen, und dabei müssten auch die früheren Vorfälle berücksichtigt werden. Zudem sei der eingetretene wirtschaftliche Schaben „erheblich“, weil er höher als 5000 Euro liege. Auch die Gefährdung der Allgemeinheit sei zu bejahen, da aus den Bränden sehr leicht mehr hätte werden können, wenn nicht die Feuerwehr so schnell hätte eingreifen können.

Im aktuellen Zustand sei die Unterbringung notwendig und verhältnismäßig – mit den durch den Gutachter vorgeschlagenen Anbindung an ein Betreutes Wohnen und eine Depotmedikation sowie die Anerkennung der Krankheit sei ein „erster Schritt getan mit Blick auf das Fernziel einer möglichen Entlassung“

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