Chance auf Freiheit bleibt
„Es ist in diesem Verfahren vor allem um die Schuldfähigkeit des Beschuldigten gegangen“, sagte der Vorsitzende Richter in der Begründung. „Dies macht inzwischen fast ein Viertel der Verfahren unserer Strafkammer aus“, erläuterte der Vorsitzende und sprach von einer bemerkenswerten Offenheit, mit der der Beschuldigte Einblick in sein Seelenleben gegeben habe. Das sei ein wichtiger Fortschritt im Vergleich zum Verfahren vor dem Amtsgericht Lörrach im Februar 2022, als der Beschuldigte noch zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden war. „Wir haben vom Gutachter eine fundierte Diagnose bekommen, die für Sie auch eine Chance beinhalten kann, eines Tages in Freiheit zu leben“, sagte der Vorsitzende Richter an den Angeklagten gewandt,
Aus der Bahn geworfen
Der Beschuldigte habe insgesamt rund 15 Jahre eine regelmäßige berufliche Tätigkeit ausgeübt, ehe er 2016 aus der Bahn geworfen worden sei. Der Gutachter habe bei ihm drei Erkrankungen festgestellt, die von einem Asperger-Syndrom, einer depressiven Störung bis zu einer paranoiden Schizophrenie mit akustischen Halluzinationen reichten.
„Der Versuch, die Medikamente abzusetzen, ging leider schief, obwohl sie vorher auf einem guten Weg waren“, erläuterte der Vorsitzende Richter. Die Tat der Brandstiftung an der Luisenhütte sei ein Ausdruck der geschilderten Erkrankung, die im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen worden sei. Auch die Vortaten in Kandern sehe das Gericht im Licht der heutigen Erkenntnis im Zusammenhang mit der Persönlichkeitsstörung, so das Gericht.