„Geistig sehr verwirrt“
Der Zeuge, der den Brand an der Luisenhütte bemerkt hatte, schilderte den Mann als „geistig sehr verwirrt“, was auch zwei Polizistinnen als Zeuginnen bestätigten. Der Angeklagte habe etwas zurückgezogen gewirkt und sei ein eher „verschlossener Mensch“, der bei der Vernehmung einen „verwirrten Eindruck“ hinterlassen habe. Bei dem Brand an der Luisenhütte war ein Schaden von etwa 70 000 Euro entstanden, die bis heute eine Ruine ist. Neben dem Charakter der Schutzhütte wurde auch Material des Forsts und des Landkreises darin gelagert.
Nach Vernehmung der Zeugen ging es in der Einschätzung des Experten um die Frage, ob der Angeklagte schuldfähig sei. Seine Unrechtseinsicht sei gegeben, sagte der Gutachter, der Beschuldigte habe nicht „unter Befehl“ gehandelt, aber er habe keine Kraft „innerem Druck“ standzuhalten.
Die Verhandlung geht Mittwoch, 7. Februar, 9 Uhr weiter.