^ Kandern: Schuldfähigkeit von Kanderner Brandstifter ist fraglich - Kandern - Verlagshaus Jaumann

Kandern Schuldfähigkeit von Kanderner Brandstifter ist fraglich

Markus Adler
Die Feuerwehr bei den Löscharbeiten zur Luisenhütte Foto: zVg

Ein 43-jähriger Mann steht wegen Brandstiftung vor dem Freiburger Landgericht.

Ein 43-jähriger Mann aus Kandern steht seit Freitag vor der 16. Großen Strafkammer des Freiburger Landgerichts wegen Brandstiftung. Er legte vor Gericht ein Geständnis ab, am 9. August die Luisenhütte im Wald zwischen Kandern und Malsburg-Marzell angezündet zu haben. Allerdings muss das Gericht eine Entscheidung über seine Schuldfähigkeit treffen, da er seit der Tat in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht ist.

Plötzlich beruflich aus der Bahn geworfen worden

Der aus der Nähe von Berlin stammende Mann arbeitete bis zu seinem 38. Lebensjahr weitgehend normal – unter anderem acht Jahre als Elektroniker in der Schweiz. Er konnte nicht genau sagen, was ihn aus der Bahn geworfen hatte, aber nach dem Ende einer Beziehung hatte er eine depressive Episode mit Suizidgedanken und hatte deshalb mehrere Aufenthalte in Emmendingen. Der gelernte Energieelektroniker schilderte, dass er keinen Kontakt mehr zu seiner Familie und große Schwierigkeiten habe, mit anderen Menschen in Kontakt zu kommen.

Nach den letzten Aufenthalten in der Klinik sei es ihm auch nicht mehr möglich gewesen, eine regelmäßige Erwerbstätigkeit auszuüben und habe versucht, seine Unruhe durch Wandern und Bewegung in der Natur abzumildern. Neben der Depression wurde bei ihm auch ein Asperger-Autismus festgestellt sowie auch durch den Gutachter eine schizophrene Persönlichkeitsstörung, bei der er Stimmen als akustische Halluzinationen vernimmt.

Er sucht Linderung durch das Legen von Bränden

Der Mann schilderte auch vor Gericht, sich selbst „wie ferngesteuert“ zu erleben und dabei Stimmen zu hören, die ihm sagten „nicht zu viel zu sagen“. Seine Situation am Tattag verglich er mit einem unter Druck stehenden Kessel, der kurz vor der Explosion stehe. Er habe die Luisenhütte aufgesucht, sich erst noch etwas zu essen gemacht und dann schließlich die ganze Hütte abbrennen zu lassen. Dafür fand der Beschuldigte keine Worte, was der Gutachter schließlich so in Worte fasste: „Er nutzt die Brände, um seine inneren Sorgen zu bekämpfen und um von Problemen befreit zu werden.“

Bereits im Februar 2022 erhielt der Mann wegen einer Serie von drei Bränden an Kanderner Waldhütten und vier weiteren versuchten Brandstiftungen in Kandern eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten vom Amtsgericht Lörrach mit der Auflage einer Therapie. Mit ein weiterer Punkt war, dass die Persönlichkeitsstörung unter medikamentöser Behandlung deutlich weniger stark zu Tage tritt, aber dass der Angeklagte auch bei zwei polizeilichen Vernehmungen gesagt hatte, er nehme seine Medikamente nicht mehr.

„Geistig sehr verwirrt“

Der Zeuge, der den Brand an der Luisenhütte bemerkt hatte, schilderte den Mann als „geistig sehr verwirrt“, was auch zwei Polizistinnen als Zeuginnen bestätigten. Der Angeklagte habe etwas zurückgezogen gewirkt und sei ein eher „verschlossener Mensch“, der bei der Vernehmung einen „verwirrten Eindruck“ hinterlassen habe. Bei dem Brand an der Luisenhütte war ein Schaden von etwa 70 000 Euro entstanden, die bis heute eine Ruine ist. Neben dem Charakter der Schutzhütte wurde auch Material des Forsts und des Landkreises darin gelagert.

Nach Vernehmung der Zeugen ging es in der Einschätzung des Experten um die Frage, ob der Angeklagte schuldfähig sei. Seine Unrechtseinsicht sei gegeben, sagte der Gutachter, der Beschuldigte habe nicht „unter Befehl“ gehandelt, aber er habe keine Kraft „innerem Druck“ standzuhalten.

Die Verhandlung geht Mittwoch, 7. Februar, 9 Uhr weiter.

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