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Kreis Lörrach Weiter freie Fahrt für die Pendler

boz/sda
Die Bundesregierung hat zum 14. Januar neue Test- und Einreiseregeln erlassen, welche starke negative Auswirkungen auf die deutsch-schweizerische Grenzregion zur Folge gehabt hätten. Foto: Die Oberbadische

Corona: Baden-Württemberg nimmt kleinen Grenzverkehr von neuer 48-Stunden-Testpflicht aus

Regio - Grenzgänger und weiter Bürger im Dreiland können aufatmen: Das Land hat für die am vergangenen Donnerstag bundesweit strengeren Regeln für Rückkehrer aus Risikogebieten den kleinen Grenzverkehr ausgenommen.

Negativer Test für Einreise nötig

Prinzipiell gilt seit gestern eine zusätzliche Corona-Testpflicht bei der Einreise aus sogenannten "Hochinzidenzgebieten" nach Deutschland. Diese flankiert die bereits geltende zehntägigen Quarantänepflicht, die vorzeitig beendet werden kann, sobald das negative Ergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne absolvierten Coronatests vorliegt. 

Der bei der Einreise neuerdings vorzulegende Test darf dabei höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Grundsätzlich reicht ein PoC-Antigen-Schnelltest aus. Der Nachweis über den Negativtest ist zehn Tage lang aufzuheben und auf Anforderung der zuständigen Behörde vorzulegen.

Grenzgänger und Verwandtenbesuche ausgenommen

Von der Testpflicht ausgenommen wurden Durchreisende sowie Personen, die im Rahmen der 24-Stunden-Regelung aus der Grenzregion einreisen, Grenzpendler und Grenzgänger, aber auch Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren sowie Personen, die für weniger als 72 Stunden zum Besuch eines Verwandten ersten Grades oder des Partners einreisen wollen. Auch Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht befreit.

Der Trinationale Eurodistrict Basel (TEB) plädierte zuvor anlässlich seiner Vorstandssitzung für die Beibehaltung der bislang geltenden Ausnahmeregelungen für die Grenzregionen. Insbesondere wiederholte er nachdrücklich seine Forderung, die Infektionsschutzregelungen im trinationalen Grenzraum so anzugleichen, dass es keiner besonderen rechtlichen Ausnahmeregelung erst bedürfe.

Umsetzung ohne Ausnahme käme faktischer Grenzschließung gleich

Eine Umsetzung der Regelungen ohne diese Ausnahmen wäre einer faktischen Grenzschließung gleichgekommen, da der Aufbau einer solchen Testkapazität nicht leistbar gewesen wäre. Die Regelung hätte insbesondere die Mitarbeiter im Gesundheits- und Pflegesektor hart getroffen, die derzeit auch ohne eine solche gravierende Maßnahme vor hohen Belastungen stünden.

Der TEB appellierte daher an die Regierungen der drei Länder, derart harte Einschnitte durch die Anpassung der Infektionsschutzregelungen zu vermeiden und vor dem Hintergrund der in Deutschland geltenden Einreiseverordnung für die Grenzregionen die Ausnahmeregelungen für den kleinen Grenzverkehr beizubehalten.

Corona vereint bekämpfen

„Klar ist, dass wir alle gemeinsam mit sinnvollen Maßnahmen dafür sorgen müssen, diese Pandemie einzudämmen. Die vergangenen Monate haben uns gezeigt, dass wir in einem gemeinsamen trinationalen Lebensraum leben. Um die Lebenswirklichkeit der Menschen im Dreiland abzubilden, muss es angeglichene Infektionsschutzmaßnahmen geben, die dem Interesse der Bevölkerung gerecht und akzeptiert werden“, wird die Lörracher Landrätin und derzeitige TEB-Präsidentin, Marion Dammann, in einer Mitteilung des Landratsamts zitiert.

Dass in der schweizerisch-deutschen Grenzregion die von der deutschen Bundesregierung beschlossene Testpflicht von Grenzpendlern alle 48 Stunden nicht gelten soll, forderten zudem die Nordwestschweizer Regierungskonferenz und die Hochrheinkommission (HRK), der die Kantone Aargau, Schaffhausen und das deutsche Bundesland Baden-Württemberg angehören. Die von der deutschen Bundesregierung am 14. Januar erlassenen neuen Test- und Einreiseregeln könnten „starke negative Auswirkungen“ auf die deutsch-schweizerische Grenzregion zur Folge haben, teilte die HRK am Freitag mit.

Fehlende Logik bei Maßnahmen

„Völlig zu Recht weisen die Führungskräfte des TEB aus der Schweiz, aus Frankreich und aus Deutschland auf die fehlende Logik und die Schäden der daraus abgeleiteten Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie im Dreiländereck hin“, kommentierte der südbadische FDP-Bundestagsabgeordnete Christoph Hoffmann in einer Mitteilung die Forderungen des TEB.

„Entweder wir in Europa besiegen Corona gemeinsam oder gar nicht. Wir brauchen gemeinsame Regeln in Form von Ampeln, dergestalt dass bei Erreichen einer Inzidenz von x die Maßnahmen der Eindämmungsstufe y ergriffen werden, und zwar europaweit“, forderte Hoffmann. Die neuen Einreisebeschränkungen sind auf der Seite des Auswärtigen Amtes nachzulesen: https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468

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