Ausgeführt worden sei der Mord von zwei ebenfalls ehemaligen Rocker der "Hells Angels", die bis heute flüchtig seien, hieß es in der Urteilsbegründung. Am Pfingstsamstag habe das Duo das spätere Opfer sowie dessen Lebensgefährtin vor einem Fitnessstudio im Kölner Stadtteil Mülheim abgepasst, sich kurz freundschaftlich mit dem Paar unterhalten und dem 35-Jährigen dann hinterrücks aus nächster Nähe in Rücken und Kopf geschossen. Der Vorsitzende Richter nannte die Tat eine "öffentlich ausgeführte Hinrichtung".
Das Opfer starb noch am Tatort. Die ebenfalls durch einen Halsschuss lebensbedrohlich verletzte Lebensgefährtin des Opfers habe sich in einen nahegelegenen Biergarten retten können. Nach Erstversorgung durch einen Kellner und anschließender Notoperation in einem Krankenhaus habe ihr das Leben gerettet werden können. Bei ihrer Zeugenaussage vor Gericht hatte die Frau die beiden Flüchtigen als Haupttäter identifiziert.