Kündigung von Medienstaatsverträgen durch das Parlament
Zudem plädierten die Verfassungsblog-Experten dafür, dass ein Thüringer Ministerpräsident nicht mehr allein Medienstaatsverträge für das Bundesland aufkündigen können soll, sondern dass das Parlament mit eingebunden wird. Ebenso sollte demnach die Landeszentrale für politische Bildung nicht bei der Staatskanzlei angedockt sein, sondern als Anstalt öffentlichen Rechts auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.
"Not-Aus" bei gescheiterter Ministerpräsidentenwahl
Im Falle einer gescheiterten Ministerpräsidentenwahl sollte es nach Ansicht der Experten einen sogenannten Not-Aus-Mechanismus geben - das Parlament solle dann über die eigene Auflösung abstimmen - eine absolute Mehrheit sollte nach Ansicht der Experten dann schon reichen. Bislang ist für die Auflösung eine Zweidrittel-Mehrheit nötig. Scheitert die Auflösung, sollte es einen vierten Wahlgang geben - bei dem dann ein Kandidat, der alleine antritt, auch gewählt wäre, wenn er mehr Nein- als Ja-Stimmen erhält.
In Thüringen wird am 1. September ein neuer Landtag gewählt. In Umfragen steht die AfD auf Platz eins - mit Werten aktuell zwischen 29 und 31 Prozent. Es könnte erneut zu einer sehr schwierigen Regierungsbildung kommen.