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Lörrach Corona: Neue Regelungen im Stadtgebiet

Die Oberbadische
Die Stadt Lörrach informiert über die Konsequenzen der erweiterten Allgemeinverfügung. Foto: Kristoff Meller

Lörrach. Nachdem der Landkreis drei Tage in Folge die 7-Tages-Inzidenz von

Lörrach - Nachdem der Landkreis drei Tage in Folge die 7-Tages-Inzidenz von 200 Neuinfektionen überschritten hat, tritt ab dem heutigen Freitag eine erweiterte Allgemeinverfügung in Kraft (wir berichteten).

Hierzu teilt die Stadt Lörrach mit: Als neue Maßnahmen kommt nun ergänzend eine Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr hinzu. Ausnahmen gibt es nur bei triftigen Gründen. Dazu zählen unter anderem berufliche Tätigkeiten, Arztbesuche oder die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen. Die Stadt empfiehlt für die Ausnahme der beruflichen Tätigkeit, dass der Arbeitgeber eine entsprechende Bescheinigung ausstellt und der Arbeitnehmer diese bei sich führt.

Für Einzelhandelsgeschäfte gibt die Stadt Schließung bis 20.30 Uhr vor

Damit die Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 bis 5 Uhr eingehalten werden kann, gibt die Stadt Lörrach für Einzelhandelsgeschäfte eine Schließung bis 20.30 Uhr vor. Dienste in Notfallapotheken wie auch Tankstellen zum Erhalt der Mobilität sind hiervon nicht betroffen. Für Gastronomiebetriebe, die Essen und Trinken zum Abholen anbieten, gilt ebenfalls die Schließung um 20.30 Uhr. Danach ist nur noch Lieferung möglich.

Für den Einzelhandel gilt mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung zudem eine Untersagung von besonderen Verkaufsaktionen, etwa Räumungs- oder Schlussverkäufe oder besondere Rabattaktionen, bei denen unter anderem aufgrund des Eventcharakters oder des erwarteten zusätzlichen Publikums ein größerer Zustrom von Menschen erwartet werden kann. Eine Bewerbung von Aktionen und gesonderte Werbeaktionshinweise auf Werbestoppern sind deshalb derzeit nicht erlaubt.

Der Gemeindevollzugsdienst wird die Regelungen überwachen.

Vorläufig gültig bis zum 21. Dezember

Die bereits seit dem 4. Dezember bestehenden Auflagen hinsichtlich Kontaktbeschränkungen etc. gelten nach der neuen Allgemeinverfügung weiterhin.

Die neue Verfügung gilt zunächst bis zum 21. Dezember. Sollte die 7-Tages-Inzidenz bis dahin an fünf Tagen in Folge den Wert von 200 unterschreiten, werden die Maßnahmen vorzeitig aufgehoben.

Informationen per Telefon und im Internet

Die Allgemeinverfügung ist abrufbar unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen.

Die Stadt hat eine Hotline für alle Fragen rund um die aktuelle Coronaverordnung eingerichtet. Unter Telefon 07621/415–700 oder per E-Mail anmeldung-corona@ loerrach.de stehen ab sofort die Mitarbeiter von Montag bis Freitag zu den üblichen Sprechzeiten zur Verfügung.

Informationen zu den aktuell geltenden Regelungen stehen auch unter https://www.loerrach.de/coronavirus-aktuell.

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