Lörrach - Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die 3. Pandemiestufe ausgerufen (wir berichteten). Nun äußert sich die Stadt Lörrach in einer Mitteilung zu den örtlichen Konsequenzen dieser Maßnahme.
Corona: Erweiterte Makenpflicht / Oberbürgermeister appelliert an Vernunft
Lörrach - Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die 3. Pandemiestufe ausgerufen (wir berichteten). Nun äußert sich die Stadt Lörrach in einer Mitteilung zu den örtlichen Konsequenzen dieser Maßnahme.
Es gilt die landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Fußgängerzonen, in öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt
Daher gilt für alle öffentlichen Veranstaltungen wie auch für alle Wochenmärkte die Maskenpflicht.
Personenzahlen
Ansammlungen von Personen im öffentlichen Raum sind auf maximal zehn Personen oder zwei Haushalte begrenzt, private Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen wie auch öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen sind derzeit untersagt. Die Grenze von zehn Personen bei privaten Veranstaltungen gilt nicht, wenn die Teilnehmer in gerader Linie verwandt oder Geschwister und deren Nachkommen sind.
Für Gaststätten gilt ebenfalls die Personenobergrenze von zehn Personen oder zwei Haushalten für die Belegung von Tischen.
Kunst und Kultur
Für Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich sowie für Kinos sind Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen im Publikum zulässig, wenn den Teilnehmern für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern in alle Richtungen zugewiesen werden. Personen mit derselben Rechnungsadresse dürfen bis zu vier Sitzplätze ohne Abstand zugewiesen werden, sofern deren Tickets gemeinsam bestellt wurden.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, auf den Verkehrswegen, Verkehrsflächen und in allen Publikumsbereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, zudem hat die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Programm zu folgen. Außerdem muss der zuständigen Ortspolizeibehörde vorab ein Hygienekonzept vorgelegt werden.
„Damit folgt die Stadt Lörrach dem Erlass der baden-württembergischen Landesregierung sowie den Empfehlungen der Bundesregierung“, so die Mitteilung.
Rathaus und ÖPNV
In den Räumen der Stadtverwaltung gilt bereits die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung sowohl für die Besucher wie für die Beschäftigten.
Auch im öffentlichen Personennahverkehr gilt diese Regelung.
Kontrollen
Der Gemeindevollzugsdienst werde ab sofort wieder die Einhaltung der Maßnahmen aus der Corona-Verordnung, insbesondere die Einhaltung der Maskenpflicht, kontrollieren, die Kontrolldichte deutlich intensivieren und in der Folge bei Verstößen auch mit Bußgeldern belegen.
„Die Maßnahmen der Landesregierung dienen dazu, die bereits begonnene zweite Welle der Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Wir appellieren eindringlich an die Eigenverantwortung aller Bürger zur Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln,“ erklärt Oberbürgermeister Jörg Lutz – und er ergänzt: „Nur so können wir gemeinsam den starken und kritischen Anstieg der Infektionszahlen beeinflussen und einen möglichen zweiten Lockdown verhindern.“