Lörrach Fußgängerzone erweitert

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 Foto: Kristoff Meller

Innenstadt: Umwandlung in der nördlichen Basler Straße am Montag vollzogen

Lörrach -  Die nördliche Basler Straße ist seit Montagmorgen Fußgängerzone. Damit hat die Stadt die im November 2019 vom Gemeinderat beschlossene Umwandlung des Abschnitts zwischen Aichele-Knoten und Altem Markt vollzogen.

Zur Erinnerung: Mit einer knappen Mehrheit von Grünen und SPD wurde der Beschluss im November vergangenen Jahres herbeigeführt. Dies ohne vorherige Prüfung durch die Verwaltung – was die Fraktionen von CDU und Freien Wählern mit Skepsis zur Kenntnis nehmen mussten. Ziel der Maßnahme ist die Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Stadtzentrum. Die Kommune informiert mit einem Flyer über die in Kraft getretenen Neuerungen:

Buslinienverkehr

Der Buslinienverkehr fährt die Haltestellen „Museum“, „Alter Markt“ sowie „Burghof“ in der Herrenstraße weiterhin wie gewohnt an. Auch die Einbahnregelung für die Zu- und Abfahrt bleibt erhalten.

Liefer- und Anwohnerverkehr

Die Zufahrt für den Liefer- und Anwohnerverkehr entspricht der bestehenden Regelung für die Fußgängerzone. Bei Be- und Entladearbeiten ist zu beachten, dass der Buslinienverkehr und der Lieferverkehr nicht behindert werden darf. Die Fahrgasse muss frei gehalten werden.

Warenanlieferungen sowie Be- und Entladetätigkeiten durch Anwohner sollen grundsätzlich zu den festgelegten Lieferzeiten erfolgen: Montag bis Freitag, 5 bis 10.30 Uhr, und von 18 bis 21 Uhr sowie am Samstag von 5 bis 9.30 Uhr und von 18 bis 21 Uhr. Darüber hinaus werden auf Antrag in begründeten Einzelfällen Anlieferungen und Anfahrten in die Fußgängerzone genehmigt.

Privatstellplätze

Die Zu- und Abfahrt von Privatstellplätzen ist mit einer (kostenfreien) Ausnahmegenehmigung jederzeit möglich.

Die Anfahrt der Dialysepatienten erfolgt ebenfalls mit Ausnahmegenehmigung. Der Antrag muss beim Fachbereich Straßen/Verkehr/Sicherheit gestellt werden.

Behindertenparkplätze beim Burghof und Hotels

Die Anfahrt der Hoteltiefgaragen „Meyerhof“ und Burghof durch Gäste oder Berechtigte erfolgt ohne Ausnahmegenehmigung und zeitliche Beschränkung über die Bahnhofstraße und die Kirchstraße.

Um die Anfahrt der Behindertenparkplätze vor dem Burghof zu ermöglichen, wird die Zufahrt von der Weinbrennerstraße entgegen der Einbahnrichtung erlaubt.

Durch die Einbahnstraßenregelung in der Basler- und Herrenstraße sind auch alle Anwohner und Anlieger der Herrenstraße von den neuen Vorgaben betroffen.

Poller-Pläne

Die nördliche Basler Straße soll voraussichtlich im Winter 2020 mit Pollern gesperrt werden.

Überwachung durch die Stadt

Der Fachbereich Straßen/Verkehr/Sicherheit weist darauf hin, dass die Einhaltung der Regelungen überwacht wird.

Bei unberechtigtem Befahren der Fußgängerzone oder Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer wird ein Verwarngeld erhoben.

Fraktions-Anträge

Zwischenzeitlich liegen zwei Anträge aus dem Gemeinderat vor, den Radverkehr in der Fußgängerzone zu verbieten und den Buslinienverkehr aus der nördlichen Basler Straße herauszunehmen. Die Kommunalverwaltung prüft beide Anträge unter Beteiligung der betroffenen Interessengruppen.

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