^ Lörrach: Maskenpflicht in Fußgängerzone gilt weiterhin - Lörrach - Verlagshaus Jaumann

Lörrach Maskenpflicht in Fußgängerzone gilt weiterhin

Die Oberbadische
In der Fußgängerzone gilt weiterhin die Maskenpflicht. Foto: Kristoff Meller

Lörrach. Durch dreitägige Unterschreitung des Inzidenzwertes von 50 wurde die Allgemeinverfügung

Lörrach - Durch dreitägige Unterschreitung des Inzidenzwertes von 50 wurde die Allgemeinverfügung des Landratsamtes zur erweiterten Maskenpflicht seit Freitag im Landkreis aufgehoben. Diese regelte das Tragen von Masken in definierten Innenstadtbereichen über die ebenfalls geltende Corona-Verordnung des Landes hinaus. Die Stadt weist in einer Mitteilung darauf hin, dass die Fußgängerzone sowie der Wochenmarkt von der Aufhebung nicht betroffen und weiterhin von der Corona-Verordnung des Landes umfasst sind.

Maskenpflicht auch vor Einzelhandelsgeschäften

Gleiches gilt für die Maskenpflicht vor Einzelhandelsgeschäften. Außer Kraft tritt die erweiterte Maskenpflicht bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum, in für die Allgemeinheit zugänglichen Parkhäusern und auf für die Allgemeinheit zugänglichen Parkflächen mit mindestens zwei Stellplätzen. Die Stadt weist jedoch darauf hin, dass durch Betreiber von Parkhäusern weiterhin eine Maskenpflicht vorgeschrieben sein kann.

Die landkreisweite nächtliche Ausgangsbeschränkung wurde zum 19. Februar ebenfalls aufgehoben.

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