Lörrach - Durch dreitägige Unterschreitung des Inzidenzwertes von 50 wurde die Allgemeinverfügung des Landratsamtes zur erweiterten Maskenpflicht seit Freitag im Landkreis aufgehoben. Diese regelte das Tragen von Masken in definierten Innenstadtbereichen über die ebenfalls geltende Corona-Verordnung des Landes hinaus. Die Stadt weist in einer Mitteilung darauf hin, dass die Fußgängerzone sowie der Wochenmarkt von der Aufhebung nicht betroffen und weiterhin von der Corona-Verordnung des Landes umfasst sind.