Der Staatsanwalt stellte fest, dass der Raubüberfall den beiden Angeklagten nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen sei und forderte für beide einen Freispruch.
Für den Hauptangeklagten forderte er wegen der gefährlichen Körperverletzung – einen Tritt gegen den am Boden liegenden Geschädigten am Engelplatz – und wegen der Schlägerei in Schopfheim unter Einbeziehung einer noch offenen einjährigen Jugendstrafe aus dem Jahr 2017 eine Jugendstrafe von zwei Jahren. Ferner eine Geldauflage von 2000 Euro.
„Nichts genaues weiß man nicht“, meinte der Verteidiger des Hauptangeklagten zum Tatkomplex „Engelplatz“. Die Zeugenaussagen seien extrem widersprüchlich, da zum Tatzeitpunkt alle stark unter Alkohol gestanden hätten. Sein Mandant hätte lediglich einen Schlag bei der Schlägerei in Schopfheim zugegeben. Dafür sei eine geringe Strafe gerechtfertigt.
Das Urteil
„Wir haben selten ein Verfahren erlebt, in dem uns die Zeugen so bewusst angelogen haben“, stellte der Vorsitzende Richter Martin Graf in der Urteilsbegründung fest. Das Jugendschöffengericht sprach den Hauptangeklagten der gefährlichen und der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig. Es verhängte eine Jugendstrafe von einem Jahr sechs Monaten, wobei die offene Strafe von einem Jahr einbezogen wurde. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte muss eine Geldauflage von 1000 Euro in Raten bezahlen und sich einem Bewährungshelfer unterstellen. Von den weiteren Vorwürfen wurde er freigesprochen. Der zweite Angeklagte wurde von allen Vorwürfen freigesprochen.