Lörrach Urteil gegen Schwimmlehrer rechtskräftig

mek/dpa
Die Jugendschutzkammer hatte den Mann schuldig gesprochen, sich während der von ihm geleiteten Schwimmkurse an seinen Opfern vergangen zu haben. Foto: Archiv

Gericht: Zwölf Jahre Haft wegen teils schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Lörrach - Die Verurteilung eines Schwimmlehrers in Baden-Baden zu zwölf Jahren Haft wegen teils schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern ist rechtskräftig. Das hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss vom 24. Oktober entschieden. Über die im Urteil vom 19. November 2018 ebenfalls angeordnete Sicherungsverwahrung muss dagegen neu verhandelt werden.

32 Mädchen betroffen

Die Jugendschutzkammer hatte den damals 34-Jährigen schuldig gesprochen, sich während der von ihm geleiteten Schwimmkurse, die unter anderem auch in Lörrach stattfanden (wir berichteten ausführlich), an seinen Opfern vergangen zu haben. Weitere Tatorte waren der Ortenaukreis, Baden-baden sowie die Kreise Rastatt und Calw.

Betroffen waren 32 Mädchen im Alter von vier Jahren bis elf Jahren. Die Taten geschahen im Schwimmbecken und in der Umkleide. Die schweren Übergriffe hatte der Mann zum Teil mit einer Unterwasserkamera gefilmt.

Die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung habe der BGH-Senat beanstandet, weil die Begründung des Landgerichts für das Vorliegen eines Hanges des Angeklagten zur Begehung erheblicher Straftaten nicht frei von Rechtsfehlern sei.

 

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