Außerdem würden weiterhin Proben an zahlreichen Stellen des Wassernetzes entnommen, um die Keimfreiheit des Wassers nachzuweisen und um die Abkochempfehlung möglichst schnell aussetzen zu können. Die Entscheidung darüber liege beim Gesundheitsamt, das in ständiger Abstimmung mit den Experten von bnNETZE sei.
Abgekocht werden solle weiter alles Wasser, das zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln verwendet wird. Ebenso Wasser, welches zur Herstellung von Eiswürfeln oder zum Zähneputzen verwendet wird. Zur Körperpflege sollte zumindest bei Säuglingen und Kleinkindern sowie Kranken oder immungeschwächten Personen ebenfalls abgekochtes und dann abgekühltes Wasser verwendet werden.
Das Qualitätsproblem beim Lörracher Trinkwasser war bereits am Mittwoch festgestellt worden.