Auf Höhe der neuen Kita kann in der Röttler Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ausgewiesen werden. Denn auf einer Durchgangsstraße wie der Röttler Straße erlaube die Straßenverkehrsordnung Tempo 30 vor Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen auf höchstens 300 Metern Länge, erläuterte Klaus Dullisch, Fachbereichsleiter Straßen, Verkehr, Sicherheit. Vorgesehen sei die Begrenzung daher zwischen Rotter- und Manzentalstraße.
Ulrike Krämer (CDU) und Christa Rufer regten an, den Abschnitt Richtung Bodenackerstraße zu verschieben. Dann wären die Bäckerei, die Metzgerei, die Sparkasse und die Bushaltestellen am Schöpflin-Areal, wo viele Fußgänger unterwegs sind, einbezogen. Ihrem Wunsch, den Tempo-30-Abschnitt bis zur Fahrradroute zum Grüttpark zu verlängern, erteilte Dullisch eine Absage. Länger als 300 Meter dürfe der betroffene Straßenabschnitt nicht sein.
Der Ortschaftsrat genehmigte außerdem den Abschluss der Jahresrechnung 2019 der Stadt und zwei weitere haushaltsrechtliche Abschlüsse. Die Räte diskutierten zudem über die Frage, welche Prioritäten die Stadt angesichts der Tatsache setzen soll, dass ihr wegen der Corona-Pandemie Steuereinnahmen wegbrechen. Allein im Jahr 2020 werden voraussichtlich rund fünf Millionen Euro im Haushalt fehlen (wir berichteten).