^ Lörracher Gebühren: Bewohner sollen fürs Parken viel mehr bezahlen - Lörrach - Verlagshaus Jaumann

Lörracher Gebühren Bewohner sollen fürs Parken viel mehr bezahlen

Marco Fraune
Bewohnerparkausweise sollen künftig 120 Euro statt 30 Euro kosten. Foto: Marco Fraune

Die Stadtverwaltung will die Bewohnerparkausweis-Gebühren deutlich erhöhen. Die Politik muss aber noch zustimmen.

120 Euro statt bisher 30 Euro soll künftig ein Bewohnerparkausweis in Lörrach pro Jahr kosten. Außerdem ist eine Bewohnerparkzonen-Neueinteilung vorgesehen. Beides sind Inhalte einer Beschlussvorlage, die am Donnerstag im Ausschuss für Umwelt und Technik sowie eine Woche später im Hauptausschuss beraten wird; die Entscheidung trifft der Gemeinderat am 14. Dezember. Für Frühjahr nächstens Jahres kündigt die Stadtverwaltung eine weitere Beschlussvorlage an, in der es um die „weitere Betrachtung der Parkraumbewirtschaftung für das Stadtgebiet“ gehen soll.

Klima und Soziales

Den Weg für die Erhöhung ebnet eine seit Mitte 2021 geltende Landesverordnung, welche der unteren Straßenverkehrsbehörde die eigenständige Gebühren-Regelung ermöglicht. Dabei müssen Stadtverwaltungen einige Punkte beachten: Eine Rechtsverordnung muss her und auch die Kostenansätze sollten passen.

Bei der Gebührenbemessung dürfen demnach neben den Kosten der Ausweisausstellung nur Bedeutung, wirtschaftlicher Wert und sonstiger Nutzen der Parkmöglichkeiten berücksichtigt werden, heißt es in der Beschlussvorlage. „Eine Berücksichtigung von Gesichtspunkten des Klimaschutzes sowie Ermäßigungen aufgrund sozialer Kriterien ist unzulässig“, weiß Fachbereichsleiter Klaus Dullisch.

Auf eine Gebührenstaffelung auf Grundlage von Fahrzeuglänge oder -gewicht soll laut Vorlage verzichtet werden. „Dies wäre bei Querparkplätzen oder markierten Parkplätzen nicht relevant und dient gleichzeitig der Verwaltungsvereinfachung.“

Das Parken wird für die Bewohner teurer. Foto: Marco Fraune

Künftig größere Parkzonen

Die Verwaltung schlägt vor, die Jahresgebühr „zunächst auf einen moderaten Betrag von 120 Euro anzuheben“. Bei Kennzeichenänderungen beziehungsweise dem Ausstellen von Ersatzdokumenten bei Verlust muss der Bewohner 20 Euro berappen. Die derzeit sehr kleinteilig auf einzelne Straßen oder Straßenabschnitte bezogenen Bewohnerparkzonen sollen nach dem Willen der Verwaltung aufgehoben und in größere Zonen eingeteilt werden. Dullisch: „Hierdurch können Wartelisten abgebaut und Ungleichbehandlungen aufgrund verschiedener Parkregelungen (Reservierungen nur für Bewohner und Mischsysteme) ausgeglichen werden.“ Der Parksuchverkehr würde sich laut Erwartungshaltung damit nicht erhöhen, da sich die Bewohner auch jetzt schon einen anderen Parkplatz suchen müssten, wenn die zugeteilte Zone belegt ist. „Das Verwaltungsverfahren würde sich damit ebenfalls vereinfachen und damit Personalkosten einsparen“, so die Verwaltung.

Voraussetzungen bleiben

Bei den bisherigen Voraussetzungen für die Erteilung des Bewohnerparkplatzes soll es bleiben. Demnach muss die Hauptwohnsitz-Meldung dementsprechend sein, pro Haushalt gibt es nur einen Ausweis. Das jedoch nur, wenn kein eigener oder angemieteter Stellplatz zur Verfügung steht sowie die vorhandenen Parkplätze maximal bis zu eineinhalbfach belegt sind.

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