Die konkrete Debatte über den Antrag eines Spielhallen-Betriebs hat im Ausschuss für Umwelt und Technik direkt die größere Dimension aufgezeigt. Bisher sah das Vergnügungsstättenkonzept vor, Spielhallen & Co. planerisch in die Stadt zu lenken – da habe man sie besser im Griff, schilderte Antje Schnacke-Fürst von der Stadtplanung die bisherigen Ansätze. „Dort verdrängen sie nicht andere Nutzungen.“ Doch mittlerweile gelte das Landesglücksspielgesetz, das beispielsweise klare Abstandsregeln von Spielhallen und Schulbetrieben vorsieht. Folge und daraus resultierende Marschrichtung: An der Wiesentalstraße sind Spielhallen im Gewerbegebiet noch erlaubt – anders, als es im Entenbad der Fall sein soll.