Minderjährige Junge Flüchtlinge sollen im Land verteilt werden

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In dem Jugendschutzheim in Stuttgart-Mitte kommen viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unter. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Die Landesregierung versucht mit einer neuen Verordnung der steigenden Zahl minderjähriger Flüchtlinge Herr zu werden. Doch viele Kommunen könnten die neuen Vorschriften zur überfordern.

Stuttgart - Viele Kommunen könnten die neuen Vorschriften zur Unterbringung so genannter unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (UMF) überfordern.

Um der stetig steigenden Zahl der UMF Herr zu werden, hatte die Landesregierung zum 30. Oktober eine neue Verordnung erlassen: Demnach können zumindest die UMF, die einen Asylantrag gestellt haben, nun nach dem üblichen Schlüssel auf die Kreise verteilt werden. Für die UMF sind die Jugendämter zuständig. Somit müssten auch Kommunen UMF aufnehmen, die bisher nur wenig Erfahrung im Umgang mit Flüchtlingen haben.

Wie genau die Flüchtlinge verteilt werden sollen, ist noch unklar. In diesem Jahr werden schätzungsweise 8000 UMF in Deutschland ankommen.

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