Mit Messer eingestochen
Daraufhin würgt der nun Verurteilte nach Überzeugung des Gerichts Joel erneut und sticht mit einem Messer mit einer 15 Zentimeter langen Klinge, das er in einem Rucksack dabeihatte, unter anderem auf den Hals des bewusstlosen Jungen ein. Er habe Angst gehabt, Joel werde den Eltern von dem vorangegangenen Vorfall erzählen. Spuren stumpfer Gewalt, die für Schläge sprechen, konnte der Teenager nicht vollends aufklären.
Ursprünglich war der Jugendliche wegen Totschlags angeklagt gewesen. Das Gericht sah aber Heimtücke als Mordmerkmal gegeben. Der Täter habe die Wehrlosigkeit des liegenden Kindes ausgenutzt. Joel habe zudem nicht mit einer solchen Attacke rechnen können, da der Teenager regelmäßig mit ihm gespielt und auf ihn aufgepasst habe. Dabei sei er nie gewalttätig geworden.
Richterin: Kein notorischer Gewalttäter
Die Vorsitzende Richterin trat der Darstellung des 15-Jährigen als notorischem Gewalttäter entschieden entgegen. Entsprechende Gerüchte hätten sich nach der Tat teils auch über die Presse verbreitet, sich aber in der Verhandlung nicht bestätigt. Der Jugendliche sei selbst in der Vergangenheit gemobbt und körperlich und psychisch attackiert worden. Der Jugendliche selbst verfolgte die Urteilsbegründung ruhig ohne größere Regungen.