Anlass der Auseinandersetzung sind die drei parallel angeordneten Streifen, das bekannte Markenzeichen von Adidas. Weil einige Nike-Hosen eine vermeintlich zu große Ähnlichkeit mit dem eigenen Design aufwiesen, sah das Unternehmen aus Herzogenaurach im Jahr 2022 seinen Markenschutz verletzt. Das Landgericht Düsseldorf untersagte Nike daraufhin per Beschluss, innerhalb Deutschlands fünf bestimmte Hosen anzubieten. Die US-Firma legte Widerspruch ein. Ein Jahr später, im September 2023, bestätigte das Landgericht die Entscheidung, Nike ging jedoch in Berufung gegen das Urteil - und nun muss erneut entschieden werden.
Adidas-Anwalt: "Ein gezielter Angriff"
Aus Sicht des US-Unternehmens ist der von Adidas beanspruchte Schutzbereich im Hinblick auf die Streifenmuster zu eng bemessen. "Es fällt nicht alles in den Schutzbereich, was Streifen hat", sagte Nike-Anwalt Burkhard Führmeyer in der mündlichen Verhandlung. Streifen an der Seite von Hosen gebe es schon lange. Es biete sich an, diese als Verzierungen und dekoratives Element anzubringen. Das Design der Nike-Produkte unterscheide sich von Adidas - unter anderem durch unterschiedlich viele und breite Streifen, Zwischenräume und Farbkontraste. Für Verbraucher sei außerdem unübersehbar das Swoosh-Logo von Nike abgebildet.