Andere wichtige Gründe können schlimme Erfahrungen sein, die mit dem Namensgeber in Verbindung stehen. Das sei häufig sexueller Missbrauch, erläuterte Müsken. Dann könne nach einem Antrag bei der Ordnungsbehörde ein Vorname geändert werden. Kein wichtiger Grund sei dagegen, wenn jemand sagt, er habe einen komischen Vornamen, den er jedes Mal buchstabieren müsse.
Aber: "Es ist immer eine Einzelfall-Entscheidung, ob da eine Namensänderung geht oder nicht", betonte Müsken. Insgesamt seien solche Fälle allerdings äußerst selten. Im Standesamt Kassel passten alle in einem normal breiten Aktenorder - und der sei 1978 angelegt worden.
In Indien reicht für Namensänderung eine Zeitungsanzeige
Müsken ergänzte, dass diese eher strengen Regeln für Deutsche gelten, die in Deutschland geboren seien. Werde aber beispielsweise an einem deutschen Standesamt die Geburt eines spanischen Staatsbürgers beurkundet, dann gelte zur Frage einer Änderung spanisches Recht. In anderen Staaten sei es dies viel leichter. "In Indien oder Nigeria muss ich in einer überregionalen Zeitung verkünden, dass ich ab dem Soundsovielten anders heißen möchte. Und wenn dem keiner widerspricht, dann heiße ich anders", erklärte Müsken.
Bei Einbürgerungen in Deutschland dürfe jemand - bei Bedarf - noch einmal seinen Namen ändern, erläuterte der Standesbeamte und nannte als Beispiel einen Polen mit dem Vornamen Pawel. "Durch Einbürgerung könnte er sagen: Aus Pawel mache ich Paul." Auf der Liste der beliebtesten Babynamen landete Paul 2023 auf Platz 4.