Steinen Geschäftsführer rechnet mit baldiger Kantinen-Öffnung

Markgräfler Tagblatt

Mühlehof: VGH Mannheim schlägt Parteien Vergleich vor

Steinen - Im Verfahren über die Wiederöffnung der Kantine für geimpfte Bewohner und Mitarbeiter  rechnet der Geschäftsführer des Seniorenzentrums Mühlehof, Wolfram Uhl, mit einer baldigen Öffnung.

Im Verfahren über die Anhörungsrüge des Mühlehofs gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hat der Verwaltungsgerichtshof den Beteiligten heute einen Vergleich dahingehend vorgeschlagen, dass der Mühlehof seine Kantine für geimpfte und solche Bewohnende, die eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 überstanden haben, öffnen darf. Damit würde der Mühlehof uneingeschränkt das erhalten, was er seit rund zwei Monaten vom Land Baden-Württemberg begehrt.

Zur Begründung seines Vergleichsvorschlags führt der Verwaltungsgerichtshof aus, das Robert Koch-Institut (RKI) habe die Bewertung der Wirksamkeit der Impfungen zwischenzeitlich modifiziert.

Es sei prozessual äußerst ungewöhnlich und bemerkenswert, wie der Verwaltungsgerichtshof nun im Gewande eines Vergleichs versuche, seine Fehlentscheidung vom 18. März zu korrigieren, schreibt Rechtsanwalt Patrick Heinemann von der Kanzlei Bender, Harrer, Krevit.

Denn die neuerliche Bewertung des RKI beruhe auf exakt den Studienergebnissen, die der Mühlehof bereits am 19. Februar dem Verwaltungsgericht Freiburg vorgelegt habe. Es lägen somit mitnichten neue Erkenntnisse vor.

„Es lässt für den Grundrechtsschutz in Zeiten der Corona-Pandemie tief blicken, dass Verwaltungsgerichte den Stand der wissenschaftlichen Forschung erst dann als zutreffend akzeptieren, wenn Regierungsbehörden wie das RKI ihn nach erheblichem Druck der Öffentlichkeit und wochenlangem Zögern nachvollziehen“, so Heinemann.

Mühlehof-Geschäftsführer Wolfram Uhl geht gegenüber unserer Zeitung davon aus, dass das Landratsamt Lörrach dem Vergleich zustimmen wird und die „KaffeeMühle“ wieder geöffnet werden kann.

Laut Verwaltungsgerichtshof Mannheim haben beide Parteien bis zum 12. April Zeit sich zu äußern, ob sie dem Vergleich zustimmen. Sollte das Landratsamt einen Vergleich ablehnen, müsste das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde des Seniorenzentrums Mühlehofs entscheiden.

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