Steinen - Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg festgestellt, dass der gerichtliche Vergleich zwischen dem Seniorenzentrum Mühlehof und dem Land Baden-Württemberg wirksam zustande gekommen ist. Für das Seniorenzentrum ist das in der Sache ein Erfolg auf ganzer Linie“, so der Rechtsanwalt der Einrichtung, Patrick Heinemann von der Kanzlei Bender, Harrer und Krevit (Freiburg).