Wenn viele Beschwerden aus einem Gebiet kommen, leitet die Netzagentur eine sogenannte Anlassprüfung ein, die letztlich aber nur einer Ermahnung der Post gleichkommt. 2022 gab es 86 Anlassprüfungen, 2023 sank diese Zahl deutlich auf 35. Im Rahmen der aktuellen Postgesetz-Reform soll der Aufsichtsbehörde die Möglichkeit eingeräumt werden, künftig Buß- und Zwangsgelder verhängen zu können und den Bonner Konzern dadurch finanziell unter Druck zu setzen. Besagte Reform soll im April abgeschlossen sein, die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat steht noch aus.
Ein Post-Sprecher wies darauf hin, dass die Zahl der Beschwerden gesunken und die Zahl der Anlassprüfungen deutlich zurückgegangen sei. Er monierte, dass die Netzagentur nur etwa 15 Prozent der Beschwerden an die Post weitergeleitet habe. Daher könne die Firma nicht abschließend beurteilen, ob es sich immer um Qualitätsmängel der Deutschen Post handele. Zugleich betonte er, dass jede Beschwerde eine zu viel sei. "Wir bedauern, wenn Kunden mit unserer Leistung nicht zufrieden sind", sagte der Post-Sprecher. "Wir wollen in diesem Jahr insbesondere daran arbeiten, die immer stärker schwankende Sendungsmenge an Briefen und Paketen noch zuverlässiger zuzustellen sowie weiter gute und rechtskonforme Arbeitsbedingungen für unsere Beschäftigten zu bieten."