Die beiden Verbände wollen dafür die sogenannte Modernisierungsumlage von acht auf einheitlich drei Prozent absenken, um Mieterinnen und Mieter vor zu hohen Mietsteigerungen nach Wohnungssanierungen zu schützen. Die Umlage ist der Anteil an Investitionen, der von Vermietern im Jahr auf die Mieter umgelegt werden darf.
Gleichzeitig soll die Förderung von Sanierungen für Vermieter erhöht werden, um mehr Anreize für tiefergehende klimafreundliche Modernisierungen zu schaffen, schlagen BUND und Mieterbund vor. Das staatliche Fördergeld sollen Vermieter im Gegenzug für die abgesenkte Modernisierungsumlage behalten dürfen.