Zell im Wiesental Palme: „Darf so nicht passieren“

Adrian Steineck

Friedhof: Bürgermeister nimmt Stellung zu vertauschtem Urnengrab / Bestatter hat sich entschuldigt

Zell - Zu unserem am Dienstag erschienenen Bericht „Urne im falschen Grab beigesetzt“ nimmt Zells Bürgermeister Peter Palme Stellung. Es sei „zutiefst bedauerlich“, dass die Urne eines Verstorbenen zunächst an falscher Stelle beigesetzt wird, wie in diesem Fall geschehen. „So etwas darf nicht passieren“, macht Palme im Gespräch mit unserer Zeitung deutlich. Die Verwaltung hat Maßnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass sich ein solcher Vorfall wiederholt.

Im konkreten Fall geht es um den Tod von Paul Weide. Sein Sohn Heiko Weide hat bei der Kommunalaufsicht eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Palme und Matthias Uihlein, Leiter des Bürgerbüros und zuständig für die Friedhofsverwaltung, eingereicht.

Was laut Palme passiert ist

Laut Palme war es am Tag der Beerdigung von Paul Weide so, dass sowohl der örtliche Bestatter als auch der Gartenbauer krankheitsbedingt abwesend waren – mit beiden arbeitet die Stadt Zell seit Jahren gut zusammen, und an beiden Partnern hält sie auch weiterhin fest, macht Palme deutlich.

Durch die Mitarbeiter des Bestattungsunternehmens waren zwei Urnengräber bereitgestellt worden: jenes, das für Paul Weide vorgesehen war, und ein zweites, das für eine Beisetzung am kommenden Morgen bestimmt war. „Von der Stadt Zell aus lief also alles nach Plan“, sagt der Bürgermeister.

„Regeln der Pietät befolgt“

Da mit Bestatter und Gartenbauer zwei Personen nicht anwesend waren, die sonst in der Regel bei Beerdigungen auf dem Zeller Bergfriedhof dabei sind, sei es dazu gekommen, dass das von Heiko Weide beauftragte ortsfremde Bestattungsunternehmen die Urne von Paul Weide an der falschen Stelle beigesetzt hat. Als der Fehler bemerkt wurde, habe man versucht, die Trauerfamilie Weide zu erreichen, die aber gerade beim Leichenschmaus gewesen sei. Unter Beachtung aller Pietätsregeln habe der Bestatter die Urne daraufhin aus dem Grab entnommen und über Nacht mit in seine Geschäftsräume genommen, wo sie fachgerecht gelagert wurde. Auch danach ist laut Palme niemand von der Trauerfamilie erreichbar gewesen. Hinzu kommt der Umstand, dass eine Angehörige des Verstorbenen abends nochmals auf dem Friedhof war und das Urnengrab leer vorfand. „Das hat das alles für die Familie noch einmal schlimmer gemacht“, sagt der Bürgermeister.

Palme selbst hielt sich beruflich in Stuttgart auf, als er von dem Vorfall erfuhr. „Unter normalen Umständen wäre ich sofort nach Zell zurückgekehrt“, sagt der Rathauschef. Dies sei aber aufgrund der Busverbindungen nicht möglich gewesen. Daher informierte er seinen Stellvertreter Thomas Kaiser, der sich tags darauf mit der Familie und dem Bestatter zum Grab begab. Dort wurde eine erneute Absegnung vorgenommen, und der Verstorbene fand an der ursprünglich vorgesehenen Grabstelle seine letzte Ruhe.

„Keine Verbitterung“

Als Heiko Weide daraufhin mit der Stadt in Kontakt getreten ist, kam es zu einem Treffen zwischen ihm und Palme. Dabei habe das Bestattungsunternehmen die Schuld an dem Vorfall auf sich genommen und sich in aller Form bei Weide entschuldigt. Palme weist auch darauf hin, dass er die Witwe des Verstorbenen schon mehrfach in der Stadt getroffen habe. „Beim ersten Mal hat sie sich herzlich für mein Kondolenzschreiben bedankt“, sagt er. Auch bei weiteren Treffen habe sich bei ihm der Eindruck verfestigt, dass sie mit der Angelegenheit ihren Frieden geschlossen hat und dass ihr das Vorgehen ihres Sohnes in dieser Angelegenheit nicht bekannt war.

Entscheidung abwarten

In Bezug auf die von Heiko Weide eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde gilt es, die Entscheidung der Kommunalaufsicht abzuwarten, sagt Palme. Grundsätzlich aber habe er über eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen seine Mitarbeiter zu befinden, nicht Weide als Bürger. „Wir als Verwaltung haben keinen Fehler gemacht, daher kann ich Herrn Weide auch nicht um Entschuldigung bitten“, macht der Bürgermeister im Gespräch mit unserer Zeitung deutlich. Aber es werde alles dafür getan, dass sich so ein Vorfall niemals wiederholen kann.

Bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde ist zu beachten, dass ein Bürgermeister als Organ der Gemeinde (Paragraf 23 Gemeindeordnung) und aufgrund der unmittelbaren Wahl durch die Bürger eine kommunalrechtliche Sonderstellung hat. Er unterliegt daher keiner Dienstaufsicht, da er als Organ der Gemeinde keinen Dienstvorgesetzten hat. Als Rechtsaufsichtsbehörde kann das Landratsamt als Kommunalaufsicht daher ausschließlich die Rechtmäßigkeit des Vorgehens eines Bürgermeisters überprüfen. Zur Abgrenzung: Bei der Dienstaufsicht geht es um Pflichterfüllung und dienstrechtliche Angelegenheiten, bei der Rechtsaufsicht geht es um die Einhaltung von Gesetzen und rechtlichen Normen. (Quelle: Anfrage beim Landratsamt Lörrach)

Umfrage

Bargeld

Die FDP fordert Änderungen beim Bürgergeld. Unter anderem verlangt sie schärfere Sanktionen. Was halten Sie davon?

Ergebnis anzeigen
loading