„Keine Verbitterung“
Als Heiko Weide daraufhin mit der Stadt in Kontakt getreten ist, kam es zu einem Treffen zwischen ihm und Palme. Dabei habe das Bestattungsunternehmen die Schuld an dem Vorfall auf sich genommen und sich in aller Form bei Weide entschuldigt. Palme weist auch darauf hin, dass er die Witwe des Verstorbenen schon mehrfach in der Stadt getroffen habe. „Beim ersten Mal hat sie sich herzlich für mein Kondolenzschreiben bedankt“, sagt er. Auch bei weiteren Treffen habe sich bei ihm der Eindruck verfestigt, dass sie mit der Angelegenheit ihren Frieden geschlossen hat und dass ihr das Vorgehen ihres Sohnes in dieser Angelegenheit nicht bekannt war.
Entscheidung abwarten
In Bezug auf die von Heiko Weide eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde gilt es, die Entscheidung der Kommunalaufsicht abzuwarten, sagt Palme. Grundsätzlich aber habe er über eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen seine Mitarbeiter zu befinden, nicht Weide als Bürger. „Wir als Verwaltung haben keinen Fehler gemacht, daher kann ich Herrn Weide auch nicht um Entschuldigung bitten“, macht der Bürgermeister im Gespräch mit unserer Zeitung deutlich. Aber es werde alles dafür getan, dass sich so ein Vorfall niemals wiederholen kann.
Bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde ist zu beachten, dass ein Bürgermeister als Organ der Gemeinde (Paragraf 23 Gemeindeordnung) und aufgrund der unmittelbaren Wahl durch die Bürger eine kommunalrechtliche Sonderstellung hat. Er unterliegt daher keiner Dienstaufsicht, da er als Organ der Gemeinde keinen Dienstvorgesetzten hat. Als Rechtsaufsichtsbehörde kann das Landratsamt als Kommunalaufsicht daher ausschließlich die Rechtmäßigkeit des Vorgehens eines Bürgermeisters überprüfen. Zur Abgrenzung: Bei der Dienstaufsicht geht es um Pflichterfüllung und dienstrechtliche Angelegenheiten, bei der Rechtsaufsicht geht es um die Einhaltung von Gesetzen und rechtlichen Normen. (Quelle: Anfrage beim Landratsamt Lörrach)