Folgen für Gemeinde
Eine Abwesenheitspflegschaft wird für Menschen beantragt, deren Aufenthalt unbekannt ist, die aber leben. Die Gemeinde hatte sich lange mit dem Fall beschäftigt und auch einen darauf spezialisierten Juristen engagiert.
Der Verdacht liegt laut Bürgermeister Tobias Benz nahe, dass es sich bei dem Toten auch um den Besitzer des Hauses handelt. Dieser war dafür bekannt, für länger und unangekündigt in andere Länder zu reisen.
Für die Gemeinde würde dies bedeuten, dass nun das Nachlassgericht mögliche Erben ausfindig machen müsste. Das könnte die Pläne der Gemeinde verzögern. Außerdem müsste in dem Fall noch geklärt werden, welche Ansprüche Erben an die Gemeinde haben.