^ Lörracher Bäder: Badeshorts und Burkinis sollen im Freibad erlaubt bleiben – mehr Sicherheitskräfte - Lörrach - Verlagshaus Jaumann

Lörracher Bäder Badeshorts und Burkinis sollen im Freibad erlaubt bleiben – mehr Sicherheitskräfte

Marco Fraune
Im Lörracher Freibad soll der Spaß nicht zu kurz kommen – aber neue Regelungen eingeführt werden. Foto: Kristoff Meller

Um die Situation in der neuen Freibadsaison zu verbessern, sollen Anpassungen erfolgen. Die Stadtwerke reagieren auf zunehmende Probleme mit Gruppen.

Die Stadt lässt ihren Ankündigungen Taten folgen. Nachdem sich im vergangenen Jahr Badbesucher vehement über das Benehmen einiger Badegäste beschwert hatten, soll mit der Änderung der Haus- und Badeordnung nun gegengesteuert werden. Im Maßnahmenpaket enthalten ist auch der verstärkte Einsatz von Sicherheitskräften, wie aus der Beschlussvorlage für den Gemeinderat hervorgeht. Zuvor berät der Betriebsausschuss am Donnerstag die Änderungen und Regelungen.

Die Stadtspitze mit OB Jörg Lutz und Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdic musste Ende September vergangenen Jahres eingestehen, dass entschlossener gegen Regelverstöße im Freibad vorgegangen werden muss – und werde. Konkret das „Verhalten von Gruppierungen junger Männer aus dem französischen Nachbargebiet“ sei vielen Badbesuchern sehr negativ aufgestoßen. Dies mündete in einem Protestbrief von Stammgästen der Lörracher Einrichtung an den OB. Der Stadt wurde auch vorgeworfen, sie verharmlose die Probleme.

Einheitliches Vorgehen

Nach dem Ende der Freibadsaison standen laut Klaus Schallenberger, Betriebsleiter Stadtwerke Lörrach, Abstimmungsgespräche mit Verantwortlichen verschiedener Bäder in der Region an, um „ein weitestgehend einheitliches Vorgehen zu erreichen“. Mit am Tisch saßen demnach unter anderem Vertreter aus Weil am Rhein, Schopfheim und Rheinfelden oder auch Freiburg und Breisach. Verschiedene Aspekte seien in drei Treffen näher beleuchtet worden. Eine Erkenntnis: Das Tragen von Badeshorts und Burkinis soll nicht verboten werden, da dies nicht das grundsätzliche Problem löse. „Zudem wären diese Maßnahmen aus Gründen der Gleichbehandlung aller Badegäste nur schwer umsetzbar und werden auch nicht gewünscht“, heißt es.

Lange Badeverbote

Als „Anpassungen“ kündigen die Stadtwerke unter anderem an, die Präsenz von Sicherheitskräften im Vergleich zum Vorjahr zu erhöhen. „Langfristige Haus- und Badeverbote werden frühzeitiger ausgesprochen“, heißt es weiter. Bei Missachtung erfolge eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Damit das Bäderpersonal auf die sich seit Jahren verändernden Bedingungen besser reagieren kann, sollen die Fachkräfte ein zusätzliches Deeskalations- und Sicherheitstraining erhalten.

Im Freibad sollen künftig neue Regeln gelten. Foto: Kristoff Meller

Ob weitere Sicherheitskameras installiert werden, steht hingegen noch nicht fest. Die Anbringung werde geprüft. Knackpunkt ist der Datenschutz. Zusätzliche Schilder mit Piktogrammen zu Verhaltensregeln stehen hingegen fix im Anpassungskatalog.

Shishas verboten

Die knapp 20 Jahre alte Haus- und Badeordnung für die Lörracher Bäder wird laut Beschlussvorlage ebenfalls angepasst. Auch das Rauchen von E-Zigaretten ist demnach nur auf den ausgewiesenen Raucherplätzen sowie außerhalb der Beckenanlagen, des Umkleide- und des Sanitärbereichs gestattet. „Das Rauchen von Shishas ist generell verboten.“

E-Roller dürfen nicht mehr mit ins Bad genommen werden. Badegästen ist es zudem nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte zu benutzen. „Strafrechtlich relevante volksverhetzende Tätowierungen müssen bedeckt sein“, heißt es weiter. Das Verzehren von Speisen und der Konsum von Alkohol ist laut Satzung, die Ende April in Kraft treten soll, im Beckenbereich und in den Duschen aus hygienischen und sicherheitsrelevanten Gründen nicht gestattet.

Babys und Kleinkinder

Die Aufsichtspflicht und Verhaltensregeln im Umgang mit Babys und Kleinkindern sind ebenso klar geregelt: Die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten gegenüber ihren Kindern bestehe nach wie vor uneingeschränkt. „Blickkontakt muss immer bestehen.“ Bei unmittelbarer Gefahr muss die Aufsichtsperson das Kind festhalten, retten oder beiseite ziehen können. Auch Aussagen zur Schwimmflügelpflicht bei Nichtschwimmer-Kindern oder auch wasserdichten Schwimmwindeln wird gemacht.

Die Stadtwerke wollen insgesamt die weitere Entwicklung genau beobachten und, falls notwendig, weitere Anpassungen vornehmen. Erst einmal muss aber der Gemeinderat grünes Licht geben.

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