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Steinen SPD äußert Zweifel am Abstimmungsverfahren

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Der Streit um die Quadratmeterpreise im Baugebiet Scherracker schwelt weiter.Archiv- Foto: Maximilian Müller

Scherracker: Nächsthöhere Instanz soll sich der Angelegenheit um die Quadratmeterpreise annehmen

Steinen - Die SPD-Fraktion zweifelt daran, dass der Beschluss des Gemeinderats über die Quadratmeterpreise im Baugebiet Scherracker rechtmäßig war. So fordert Fraktionssprecher Rudolf Steck nach der Prüfung durch die Kommunalaufsicht, dass sich die nächsthöhere Instanz mit dem Vorgang beschäftigt.

Zum Hintergrund: Die Verwaltung hatte in der Gemeinderatssitzung Ende November vorgeschlagen, den Quadratmeter im neuen Baugebiet Scherracker für 390 Euro zu verkaufen. Die CDU-Fraktion hatte sich aber mit der Forderung, 450 Euro zu verlangen, durchgesetzt.

Inzwischen ist das Abstimmungsverfahren von der Kommunalaufsicht geprüft worden. Doch mit dem Ergebnis ist die SPD nicht einverstanden. Er widerspreche der rechtlichen Bewertungen der Kommunalaufsicht, schreibt Steck im Namen der SPD. Seiner Argumentation nach hätte die Abstimmung, die Preise mit 390 Euro festzulegen, nicht unterbrochen werden müssen, weil keine Mehrheit dafür absehbar war. Damit wäre der Tagesordnungspunkt erledigt gewesen, und ein Sachantrag in gleicher Sache hätte nicht mehr gestellt werden können.

Kam Antrag zu spät?

Es müsse geprüft werden, ob der CDU-Antrag, über den danach abgestimmt wurde, nicht eventuell zu spät erfolgt sei. Das sei „verfahrenszentral“, argumentiert Steck weiter. Seines Erachtens sei der Tagesordnungsprozess abgeschlossen gewesen, allerdings nicht der Abstimmungsprozess. Es wäre zu klären, ob ein Sachantrag im Laufe eines Abstimmungsvorgangs gestellt werden könne. Nach seinen Aufzeichnungen habe Bürgermeister Gunther Braun noch vor Abschluss des ersten Abstimmungsvorganges erlaubt, die Sachdiskussion fortzusetzen und einen Sachantrag zu stellen.

Kein Auszählungsergebnis

Ein Auszählungsergebnis sei nicht verkündet worden, eine Vertagung nicht beraten und auch eine Fortsetzung der Beratung nicht „rechtserkennbar vom Sitzungsleiter“ verkündet worden, argumentiert Steck. Dies dürfte seines Erachtens rechtsfehlerhaft gewesen sein, was zur Ungültigkeit des Sachantrages führen könnte.

Kritik an der Erhöhung der Preise hatte im Nachgang auch die Fraktion Gemeinschaft für ein lebenswertes Dorf geäußert. In einer Stellungnahme zeigte sie sich „entsetzt und äußerst irritiert über das Vorgehen der CDU“.

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