Was tun, wenn der Nachbar das Paket nicht wieder herausrückt?
Sobald der Zustelldienst das Paket abgeliefert hat – und die Ersatzzustellung an den Nachbarn ist ja erlaubt – , ist für ihn der Auftrag erledigt. Ein Vertragsverhältnis gab es ohnehin nur zwischen Absender und Paketdienst. Streitet der Nachbar also ab, das Päckchen erhalten zu haben, „hat der Empfänger Pech gehabt“, sagt Serkan Antmen, zuständig für den Bereich Post beim Deutschen Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation (DVPT). Es sei denn, der Absender ist ein Händler und es wurde bei der Bestellung vereinbart, dass das Päckchen nur eigenhändig übergeben werden darf. Dann muss der Händler den Kaufpreis erstatten. Die bestellte Ware jedoch muss er nicht noch einmal liefern, das entschied 2003 der Bundesgerichtshof.