Kann man verhindern, dass Pakete bei den Nachbarn abgegeben werden?
Wer im Internet bestellt, kann dem Händler mitteilen, dass die Ware nur persönlich abgeliefert werden darf. Der Händler bucht beim Zusteller dann den Zusatz „eigenhändig“. Bei der deutschen Post gibt es auch die Möglichkeit, sich Pakete nach Wunschtag, Wunschort, Wunschnachbar, in die Filiale oder eine Packstation liefern zu lassen. „Dazu muss man sich nur unter paket.de registrieren“, sagt Hugo Gimber von der Pressestelle der Post. Zumindest die Packstationen sind wegen unterschiedlicher Probleme mit der Sicherheit (geklaute Zugangsdaten, fremde Pakete in den Fächern) jedoch immer wieder in die Kritik geraten. Bei Hermes ist es möglich, sich die Ware in den nächstgelegenen Paketshop (meist Geschäfte wie Kiosk oder Schreibwarenladen) liefern zu lassen. Erwartet man ein Päckchen, kennt aber den Zustelldienst nicht, kann auch einfach ein Zettel an die Tür geklebt werden, bei welchem Nachbarn das Päckchen abzugeben ist. Möchte man, dass das private Weihnachtspäckchen nur persönlich an den Empfänger geht, rät Hannelore Brecht-Kaul von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, dies einfach auf das Paket zu schreiben. „Da der Absender mit dem Zusteller einen Vertrag hat, sollte sich dieser an so eine Notiz halten.“